Autor: Ralph Hunklinger, Geschäftsführer der Innotec Abfall-Management GmbH
65 Prozent der Mieter wünschen sich eine Abrechnung der Betriebskosten nach dem Verbrauch. Das hat eine aktuelle Umfrage des Mieterbundes ergeben. Kein Problem: das ist erlaubt. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§556a) dürfen Vermieter neben den gesetzlich vorgeschriebenen Heizkosten auch weitere Betriebskosten, etwa Müll nach Verbrauch abrechnen.
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